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UNESCO-Welterbe

UNESCO - Welterbe

Am 16. November 1972 wurde das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" – kurz die Welterbekonvention von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. Ziel des Welterbeübereinkommens ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst Stand 2024 insgesamt 1223 Welterbestätten in 168 Ländern. Davon sind 952 Kulturerbestätten und 231 Naturerbestätten. Weitere 40 Stätten gehören sowohl dem Kultur- als auch Naturerbe an, 49 sind multinational.

Was steht hinter dem Begriff Welterbe?

Der Begriff Welterbe bezeichnet ein Gut (z.B. ein Gebäude, eine Landschaft oder eine Stadt), welches von einem „außergewöhnlichen universellen Wert“ (Outstanding Universal Value) ist.

Denkmale werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der Einzigartigkeit, d.h. ihres außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV), die Kriterien der Authentizität (Echtheit) sowie der Integrität (Vollständigkeit) erfüllen und darüber hinaus ein überzeugender Erhaltungsplan – Managementplan vorliegt.

Welterbestätten müssen mindestens eines der folgend aufgeführten zehn Kriterien nachweislich erfüllen und ihren außergewöhnlichen universellen Wert auch in einer internationalen Vergleichsstudie belegen.

Welterbe - Kriterien

Güter können Weltkulturerbe sein, wenn sie...

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;

(ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen;

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte).

 

Güter können Weltnaturerbe sein, wenn sie...

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen;

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale;

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen;

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Welterbe in Deutschland

In Deutschland existieren über 54 Welterbestätten (Stand 2024). Die deutschen Welterbestätten haben sich in dem Verein UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. zusammengeschlossen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind neben dem Schweriner Residenzensemble noch die Hansestädte Wismar und Stralsund als Weltkulturerbestätte eingetragen. Zudem befindet sich ein Teil des Weltnaturerbes Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas auf dem Gebiet des Bundeslandes.

Weitere Welterbe-Kategorien

Neben dem sehr bekannten Weltkulturerbe werden auch Stätten des Weltnaturerbes, wie das Weltnaturerbe Wattenmeer oder das Weltnaturerbe Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas ausgewiesen.

Zudem können menschheitsgeschichtlich bedeutende Dokumente, wie das Patent von Carl Benz für seinen Motorwagen, zum Weltdokumentenerbe erklärt werden.

Da nicht alles, was über Jahrhunderte überliefert wird physisch greifbar ist, gibt es eine Liste des immateriellen Kulturerbes (Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003) mit besonderen Traditionen, Tänzen, Handwerkstechniken etc.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

Frau Linda Holung
Koordinatorin
Raum: 5.031

Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

Lucas Scharfe
Sachbearbeiter
Raum: 5.031

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin