Die Landeshauptstadt Schwerin stellt zum 1. Oktober 2025 Anwärter und Anwärterinnen im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes als
Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin
für den dualen Studiengang „Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung“ ein.
Während der Absolvierung des drei Jahre umfassenden Vorbereitungsdienstes als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung unter Anwendung der äußerst vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Beispielsweise sind hier die Bau-, Finanz-, Sozial- und Ordnungsverwaltung genannt.
Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und in einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin. Er endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.
Anforderungen:
Als Anwärter/Anwärterin für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes der Öffentlichen Verwaltung kann eingestellt werden, wer
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt – und
- die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
- am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre ist (Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 37 Jahre am Einstellungstag sein). Diese Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines gem. § 9 SVG und in den Fällen mit vorliegenden Voraussetzungen nach § 7 Abs. 6 SVG.) –und
- gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
- Freude am Umgang mit Menschen hat – und
- die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt, welche im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt wird.
- Weiterhin darf das Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.
Bewerbung:
Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:
►aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
►aktueller lückenloser Lebenslauf
►Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses
►Kopie Geburts- oder Abstammungsurkunde
►ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.
Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.
Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BoL2025“ an die
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de
Bewerbungsfristende: 23. September 2024
Ansprechpartnerinnen:
Silke Pagel Tel. 0385/545-1224 E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below Tel. 0385/545-1218 E-Mail: jbelow@schwerin.de