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Studium & Ausbildung

© Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

"Löwenstark in Deine Zukunft..."

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In Schwerin lässt es sich nicht nur ausgezeichnet wohnen oder wunderbar Urlaub machen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, mit einer qualifizierten Ausbildung bzw. einem dualen Studium in einem attraktiven Umfeld den Grundstein für die eigene berufliche Zukunft zu legen.

Bewirb Dich jetzt und sichere Dir die Chance, Teil der Stadtverwaltung Schwerin als Dienstleisterin für die Einwohner und Einwohnerinnen der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns in allen Fragen des kommunalen Zusammenlebens zu werden.

Studien- und Ausbildungsangebote 2025

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt zum 1. Oktober 2025 Anwärter und Anwärterinnen im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes als

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin 

für den dualen Studiengang „Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung“ ein.

 

Während der Absolvierung des drei Jahre umfassenden Vorbereitungsdienstes als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung unter Anwendung der äußerst vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Beispielsweise sind hier die Bau-, Finanz-, Sozial- und Ordnungsverwaltung genannt.

Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und in einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin. Er endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

 

Anforderungen:

Als Anwärter/Anwärterin für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes der Öffentlichen Verwaltung kann eingestellt werden, wer

  1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt – und
  2. die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
  3. am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre ist (Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 37 Jahre am Einstellungstag sein). Diese Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines gem. § 9 SVG und in den Fällen mit vorliegenden Voraussetzungen nach § 7 Abs. 6 SVG.) –und
  4. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  5. Freude am Umgang mit Menschen hat – und
  6. die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt, welche im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt wird.
  7. Weiterhin darf das Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus. 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

►aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

►aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses

►Kopie Geburts- oder Abstammungsurkunde

►ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

  

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BoL2025“ an die 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:   23. September 2024

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218                       E-Mail: jbelow@schwerin.de

Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum 1.September 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Auszubildende erlernen während der 3-jährigen Ausbildung die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen und Anliegen der Bürger und Bürgerinnen bildet den Hauptbestandteil dieses Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind durch die Verwaltungsfachangestellten Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und umzusetzen. Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin organisiert und eine theoretische Wissensvermittlung erfolgt im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Computertechnik ist – und
  4. Freude am Umgang mit Menschen hat.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „VFA2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:  23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224        E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below            Tel. 0385/545-1218        E-Mail: jbelow@schwerin.de

Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum
1.September 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf 

Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste,
Fachrichtung Bibliothek 

Dieser Beruf, mit einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren, wird vorrangig in der Haupt- und Zweigstelle der Stadtbibliothek ausgebildet. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind die Erschließung, Ordnung, Verwaltung und Bereitstellung von Medien unterschiedlichster Art. Der Einsatz im Publikumsverkehr beinhaltet sowohl die allgemeinen Tätigkeiten der Ausleihe, die Erteilung von Informationen und die Beratung von Besuchern und Besucherinnen, als auch die Mithilfe bei der Organisation von Ausstellungen sowie Veranstaltungen. Die theoretische Berufsschulausbildung wird landesweit zentral in Waren (Müritz) in Blockform durchgeführt.

 

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. großes Interesse an Literatur und Geschichte zeigt und
  4. Freude am freundlichen Umgang mit Menschen aller Altersklassen hat.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische Eignungsuntersuchung, sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus.

 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „FAMI 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:     23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218                      E-Mail: jbelow@schwerin.de

Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum
1.August 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf  

Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Die praktische Ausbildung erfolgt vorrangig im Hallenbad und es werden dabei schwerpunktmäßig folgenden Teilbereiche ausgebildet: Aufsichts-, Betreuungs-, Sanitäts- und Rettungsdienst, allgemeine Hygiene, Erteilung von Schwimmunterricht, Pflege und Wartung technischer Anlagen, Bestimmungen und Vorschriften der Bäderverwaltung. Die Fachangestellten sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Badebetriebs und haben dafür zu sorgen, dass die Haus- und Badeordnung eingehalten wird. Zu weiteren Aufgaben gehören auch die Erledigung von Verwaltungs- und Kassenarbeiten und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Ergänzende theoretische Kenntnisse werden während des Berufsschulunterrichtes in der Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) vermittelt.

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik, Sport, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. über gute schwimmerische Fähigkeiten verfügt– und
  4. Freude am freundlichen Umgang mit Menschen aller Altersklassen hat.

Zur eigenen Überprüfung der Berufseignung ist der Erwerb eines Schwimmzeugnisses sinnvoll. Eine Begeisterung für den Schwimmsport wird vorausgesetzt.

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und praktische Eignungsuntersuchung, sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus.

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► Schwimmnachweis

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „FAfBäBe 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende: 23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel               Tel. 0385/545-1224        E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218        E-Mail: jbelow@schwerin.de

Messeauftritte

Regelmäßig nehmen wir an regionalen Ausbildungs-, Studienorientierungs- und Berufsmessen und weiteren Veranstaltungen teil, um unsere vielfältigen Ausbildungsangebote und Studienmöglichkeiten zu präsentieren. 

Besucht uns am Stand der Landeshauptstadt Schwerin. Wir freuen uns auf gute und informative Gespräche auf den nächsten Fachmessen:

SVZ-Lehrstellenbörse am Donnerstag, 12.09.2024
14.00-18.00 Uhr
Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Str. 118 / Schwerin

29. Berufsinfobörse am Donnerstag, 26.09. und Freitag, 27.09.2024
8.00-18.00 Uhr / 8.00-14.00 Uhr
Alte Reithalle, Zum Festplatz 9 / Wismar
16. Lehrstellenbörse am Donnerstag, 17.10.2024
9.00-14.00 Uhr
Gymnasium Gadebusch, Agnes-Karll-Straße 20 / Gadebusch
Brufsorientierungsmesse am Mittwoch, 13.11.2024
17.00-19.00 Uhr
Regionale Schule Banzkow, An der Lewitzmühle 82

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Personal

Frau Silke Pagel
Ausbildungsleiterin
Raum: 4.108

Bewerbungskontakt

Bewerbungsanschrift:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

E-Mail-Adresse für Bewerbungen:

ausbildung@schwerin.de

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